AGB

  1. Der Vertrag mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast, usw.) kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Hotel, einschließlich aller Teilnehmer des Kunden und sonstige Dritte, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz­ und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgende umfassend: Leistungserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und / oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangabe – spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von der Verpflichtung zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen, unbeschadet von weitergehenden Ansprüchen des Hotels, wie z.B. Schadensersatzansprüche. Eine Unter­ oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

    Die nachträgliche Einschaltung eines Vermittlers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten werden vom Hotel nicht getragen. Reserviert der Besteller nicht verbindlich die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann er keinen Einfluß auf die Belegung der sonstigen Hotelzimmer und Räumlichkeiten nehmen. Hieraus kann auch kein Grund für eine Vertragsauflösung abgeleitet werden.

  2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen nach Maßgabe der dann gültigen Preisliste vorzunehmen. Die Zimmerpreise beinhalten das Frühstücksbüffet, gelten pro Zimmer und Nacht und sind nicht provisionsfähig.

    Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Kunden. Sämtliche Preisauszeichnungen und ­ vereinbarungen gelten in Euro (€). Sofern ausländische Währungen genannt werden, so ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf der Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

    a. Beträge unter 250,00 € müssen sowohl im Restaurant

als auch im Hotel in bar oder mit

EC ­ Karte beglichen werden.

  1. Der Kunde hat dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer spätestens 3 Tage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

    Falls später als 3 Tage vor Leistungserbringung eine Abweichung der vereinbarten Gästeanzahl auftritt, stellt das Hotel 60% des vertraglichen Gesamtpreises als entgangenen Gewinn in Rechnung, sofern nicht eine andere Regelung gilt (z.B. Ziffer 23).

  2. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23.00 Uhr

hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen.

5. a. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich, sofern möglich, die Sachen 6 Monate aufzubewahren. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

b. Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen– und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz­ Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung ausgeschlossen.

6. Soweit dem Kunden ein Fahrzeugstellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu DM 30.000 pro Fahrzeug (15.338,76 €). Der Schaden muß spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes schriftlich gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. Später geltend gemachte Ansprüche sind ausgeschlossen. Beauftragt der Kunde einen Mitarbeiter des Hotels, ein Kraftfahrzeug zu rangieren, so haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden, gemäß Ziffer 7.

7. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei zumindest fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Schadenersatzansprüche wegen Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, typische Mangelfolgeschäden zu vermeiden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens DM 6.000,­ (3067,75 €) sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu DM 1.500,­ (766,94 €), Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von DM 80.000,­ (40.903,35 €) im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Weiß­Hotel GmbH

  1. Wird das Hotel durch höhere Gewalt, Streik o. ä. in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Kunden gegenüber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

  2. Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen die er selbst verursacht hat. Es obliegt

dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

  1. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, daß insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Im Zweifelsfalle kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Das Hotel haftet für den Verlust oder Beschädigung vom Kunden mitgebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gemäß Ziffer 7 dieser AGB.

  2. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde, rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich­rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA­Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

  3. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und Rechnung des Kunden; der Kunde haftet für die pflegliche

    Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei.

  4. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nicht mitbringen. Nur in Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Auf jeden Fall wird eine Servicegebühr und Korkgeld berechnet.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, daß die Leistungserbringung und / oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen, ohne die Belange des Hotels zu beeinträchtigen.

    Zeitungsanzeigen, Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und / oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen und Schaden­ ersatzansprüche an den Kunden zu stellen.

16. Hat das Hotel begründeten Anlaß zur Annahme, daß der Vertrag den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt, kann es diesen aufheben. Das Mitbringen von Haustieren und Hunden ist nach Rücksprache mit dem Hotel nur gestattet, wenn das Tier nicht zu einer Gefährdung des Geschäftsbetriebes oder anderer Gäste beiträgt. Ob dies der Fall ist, entscheidet im Einzelfall das Hotel nach freiem Ermessen.

17. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

18. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Bei Zimmerbelegung am Morgen, kann das Zimmer zu Lasten des Kunden ab dem Vortag reserviert und freigehalten werden, mit der Verpflichtung des Kunden, hierfür wenigstens zusätzlich einen halben Zimmertagespreis zu entrichten.

Das reservierte Zimmer wird vom Hotel bis 18.00 Uhr bereitgehalten. Ist bei einer Ankunftszeit nach 18.00 Uhr eine Kostenübernahme nicht gesondert und schriftlich sichergestellt, kann das Hotel das oder die Zimmer anderweitig vermieten. Ist eine Kostenübernahme durch die Firma erwünscht, so muss diese vor Anreise des Gastes dem Hotel vorliegen. Liegt eine schriftliche Kostenübernahme beim Check­In des Gastes nicht vor und ist der Gast nicht in der Lage die gebuchten Leistungen zu bezahlen, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag aufzuheben und die Stornierungsgebühren an den Kunden weiterzugeben. Die Bezahlung der gebuchten Leistungen erfolgt durch den Kunden bei Abreise bzw. nach Inanspruchnahme der Leistungen. Das Hotel ist jedoch berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe des Gesamtbetrages oder der vertraglichen Festlegung zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Walk­In Gäste und Reservierungen, die am Anreisetag getätigt werden.

19. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

20. Der Kunde/Auftraggeber haftet dem Hotel für die Bezahlung sämtlicher bestellter Leistungen, hierzu zählen auch die Kosten für Transfer, Geschenkesverteilung, Blumen und Obstpräsente, Gepäckservice etc. wie im einzelnen beauftragt.

21. Rechnungen des Hotels sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.

22. Sämtliche Rücktritte / Stornierungen müssen in Schriftform vorliegen.

23. Im Falle einer Annullierung durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet, den folgenden Anteil der Preise der von ihm bestellten Zimmer und Dienstleistungen, auch in Form eines Arrangements zu tragen, soweit er nicht den geringeren Schaden des Hotels nachweisen kann: Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung im Trihotel oder in der Buchungsstelle.